Schwerpunkte

Ein guter Anwalt kann nicht Experte in allen Themengebieten sein, aus diesem Grunde arbeite ich auch eng mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Rechtsbereichen zusammen, so dass die Kanzlei ein breites Spektrum an juristischen Problematiken abdecken kann.

Mietrecht

Kaum ein Rechtsgebiet ist für die Bürger von solch existentieller Bedeutung wie das Mietrecht. Da jeder Bürger im Laufe seines Lebens in irgendeiner Form Mietverträge eingehen wird.

Ein Mietvertrag kann geschlossen werden für Wohnraum, Gewerberaum aber auch für PKW’s, Garagen, Büro’s, Gebrauchsgegenstände wie z.B. Rollschuhe etc.

Unsere Kanzlei ist darauf ausgerichtet sowohl Mieter als auch Vermieter in allen rechtlichen Fragen des Mietrechts beiseite zu stehen, sowie Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich kompetent zu vertreten.

Um Rechtsprobleme zu vermeiden, rate ich an, bereits im Vorfeld eines Mietvertragsabschlusses den Mietvertrag juristisch überprüfen zu lassen.

Familienrecht

Das Familienrecht mit seinen vielfältigen Facetten ist ein Rechtsgebiet, welches nicht unbedingt vor den Gerichten ausgetragen werden muss. Eine Konfliktlösung kann auch außergerichtlich erfolgen.

Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, um für beide Seiten zufriedenstellende Lösungen zu erzielen. Frühzeitige Beratungen können Eskalationen vermeiden.

Sollte eine außergerichtliche Einigung jedoch nicht möglich oder gar erwünscht sein, so vertrete ich Sie in prozessualen Streitigkeiten kompetent und engagiert.

Insolvenzrecht

Die Kanzlei berät Privatpersonen und Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Krisensituation befinden.

Immer mehr Leute verschulden sich durch unwirtschaftliches Vorgehen. Dies kann zum Beispiel bereits durch den Abschluss mehrfacher unüberschaubarer Mobilfunkverträge eintreten.

Viele Banken, Firmen bzw. Händler bieten zur Schuldenregulierung Kredite bzw. Ratenzahlungen an. Was hierbei jedoch größtenteils unberücksichtigt bleibt, sind die hierdurch täglich entstehenden Zinsen, die ebenfalls der Tilgung bedürfen.

Es ist nicht sinnvoll unplanmäßig die Schulden zu erhöhen. Vielmehr sollte rechtzeitig die Notbremse gezogen und eine planvolle Entschuldung vorgenommen werden.

Durch ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren können wir als fachkundige Stelle, infolge von Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern, bestehende Schulden reduzieren und somit die Befriedigungsquote für den Schuldner auf ein Maß des Machbaren minimieren.

Sollte es trotz der Vergleichsbemühungen außergerichtlich nicht zu einer Einigung mit den Gläubigern kommen, bietet sich als Ausweg aus der Verschuldung das Verbraucherinsolvenzverfahren an. Hierbei hat der Schuldner eine reelle Chance auf einen schuldenfreien Neustart.

Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, so stehe ich Ihnen gerne unter der Kanzleirufnummer zur Verfügung.

Sozialrecht

Ebenfalls vertrete ich Versicherte und andere Sozialleistungsempfänger gegenüber Sozialversicherungsträgern und anderen Behörden.

Im Sozialrecht besteht bei Verfahren gegen das Jobcenter häufig die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe. Gerne berate ich Sie zu diesem Thema und bin Ihnen bei der Beantragung behilflich.